Dienstag, 3. Oktober 2017

Wenn Unternehmen Geld fehlt

Kapital und Fördermittel

Wenn das Unternehmen dringend umgebaut werden muss, die Milliönchen hierfür aber fehlen, ist der Zugriff auf die Förderangebote der EU für viele Unternehmen eine exzellente Option. Was genau in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen gefördert wird, verriet ich dem Wirtschaftsmagazin DIE WIRTSCHAFT im Interview.

Mittwoch, 20. September 2017

Deshalb ein QuickCheck

Ein QuickCheck (Vorprüfung) gibt Sicherheit

Zu den Erfolgsaussichten von angedachten Veränderungen kann man im Vorfeld zumeist wenig sagen. Wollen wir in einen Markt eintreten oder wie müssen wir uns in puncto Marketing und Vertrieb verändern, können Fragestellungen sein, die einen Unternehmenslenker intensiv beschäftigen - deshalb regen wir regelmäßig die Durchführung eines QuickCheck an. Dieser QuickCheck gibt unter anderem erste Antworten auf folgende exemplarische Fragen:
  • Ist unser Unternehmen erfolgsversprechend aufgestellt bzw. wie müssen wir uns verändern?
  • Welche sind die möglichen Szenarien und welches Szenario ist für uns das beste?
  • Welche sind die geeigneten Partner und wie können wir diese für eine Zusammenarbeit gewinnen?
  • Mit welchem Vorgehen realisieren wir unsere Ziele?
Im Rahmen der Definition des Project-Scope wird festgelegt, was mit dem QuickCheck in Erfahrung gebracht werden soll. Bitte bedenken Sie aber, dass das QuickCheck-Format so angedacht ist, dass man mit relativ niedrigem Aufwand ein brauchbares Ergebnis erzielen kann. Je detailgenauer das Ergebnis aber letztendlich sein soll, umso mehr wirkt sich dies auf die Budgetgestaltung aus. Wir erinnern in diesem Kontext an das Pareto-Prinzip, welches in Kurzform besagt, dass sich viele Aufgaben mit einem Mitteleinsatz von ca. 20 % erledigen lassen, sodass 80 % aller Probleme gelöst werden. Die übrigen 20 % aller Probleme beanspruchen demzufolge ca. 80 % Mitteleinsatz. 

Vor diesem Hintergrund ist mit Bedacht festzulegen, welche Informationen zunächst benötigt werden. Im Anschluss an diese Vorab-Datenermittlung werden die Chancen und Risiken sowie die erforderlichen Investitionen inklusive der Gewinnerwartungen in etwa bekannt sein. Auf dieser Basis ist dann zu entscheiden, ob man überhaupt am Vorhaben festhalten will und falls ja, wie genau weiter fortzufahren ist. Für gewöhnlich begleiten wir unsere Mandanten dann auf ihrem jeweiligen Weg, sofern dies gewünscht ist.

Mittwoch, 16. August 2017

Drei Fakten über Strategie

Einen Menschen als Strategen zu bezeichnen, ist stets ein Akt der Anerkennung, aber nicht immer ein Kompliment. Strategie wird sowohl bewundert als auch gefürchtet. Denn sie ist eine Waffe, die leicht missbraucht werden kann, kommentiert Andreas Franken als Fachautor für Springer Professional.

Die meisten Menschen denken in Maßnahmen und versäumen hierbei zu berücksichtigen, dass die jeweilige Maßnahme auch zur Strategie passen muss, mit der die eigenen Ziele verwirklicht werden sollen. Um eine zukunftsfähige Strategie kreieren zu können, sind drei Grundüberlegungen anzustellen: 
  1. Welche Ressourcen stehen zur Umsetzung einer Strategie zur Verfügung? 
  2. Wie positioniert man sich gegenüber der Konkurrenz? 
  3. Welcher Maxime folgt die Strategie?

Donnerstag, 15. Juni 2017

Altes Kundenmanagement hat ausgedient

Kunden wehren sich gegen überholte Methoden

Das Vorgehen ist schnell erklärt: Viele Firmen wie beispielsweise Mobilfunk- und Strom- oder auch Gasanbieter sowie Banken etc. geben sich große Mühe bei der Gewinnung neuer Kunden, versäumen aber hierbei, sich adäquat um ihre Bestandskunden zu kümmern. Diese bemerken solche "Ungerechtigkeiten" und verhalten sich zunehmend intelligenter, indem sie ihre Vertragsbeziehungen nach Ablauf von Mindestlaufzeiten überprüfen und kündigen.

Deshalb sind unbedingt neue Modelle zu entwickeln, mit denen Kundenbeziehungen nachhaltig erfolgreich, fair und dennoch profitabel zu managen sind.

Lesen Sie hierzu Andreas Frankens Interview bei N-Joy.

>> zum Interview

Donnerstag, 27. April 2017

Das Anfechtungsrecht im Insolvenzverfahren wurde endlich reformiert

Novelle in puncto Insolvenzanfechtung

Seit den neunziger Jahren war die Möglichkeit der Anfechtung bis zu zehn Jahre alter Forderungen im Insolvenzverfahren diskutiert worden. Die Gerichte hatten sich immer wieder damit beschäftigen müssen, unter welchen Voraussetzungen erleichterte Zahlungsbedingungen bereits ein Indiz für die Kenntnis drohender Insolvenz des Abnehmers seien. Insbesondere durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH war die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO in den letzten Jahren völlig ausgeufert. Die Unsicherheit gerade im Mittelstand wuchs, aber obwohl die Verbände und Interessenvertreter in seltener Einstimmigkeit für eine Änderung plädierten, zog sich die Reform hin. 

Nun ist es endlich so weit: Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Parteien (bei Enthaltung der Linksfraktion) in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Creditreform hatte sich ebenfalls dafür eingesetzt, was der BDIU zu Recht als eine gute Nachricht für die Unternehmen in Deutschland bezeichnet: „Sie sind nun besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene, verbuchte und bereits längst reinvestierte Zahlungen auch noch Jahre später an Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen.“

Die Neuregelungen in kurzer Übersicht

Was hat sich getan? Wie wurde das Insolvenzrecht verändert, damit für die Gläubiger wieder Sicherheit herrscht?

Dienstag, 7. März 2017

Kostenloses CeBIT-Ticket

Kostenloses CeBIT-Ticket gefällig?

Treffen Sie Andreas Franken am 22. März auf der CeBIT, der weltweit größten Messe für Informationstechnik. Sie findet dieses Jahr vom 20. bis 24. März in Hannover statt. Unter dem Motto „d!conomy – no limits“ werden auf der CeBIT 2017 die Potenziale der digitalen Transformation entlang der gesamten Wertschöpfungskette erlebbar und alle Facetten von disruptiven Technologien bis Cyber-Security thematisiert. 

Freitag, 3. März 2017

Digitalisierung - Andreas Franken im IHK-Interview

Im IHK-Interview erklärte Andreas Franken in der März-Ausgabe des Wirtschaftsspiegel zum Titelthema "Digitalisierung", dass die Vorteile der Digitalisierung für mittlere und kleinere Unternehmen leichter nutzbar seien als für Konzerne.

Herr Franken, laut der Studie „Transformationswerk Report 2016“, fehlt es in jedem zweiten Unternehmen an einer übergeordneten Strategie für die digitale Transformation. Woran hakt es typischerweise, vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen?

ANDREAS FRANKEN: Am verfügbaren und geeigneten Personal. Dort müssen sich sehr wenige um sehr viel kümmern. Quasi nebenbei müssen sich die Manager und Mitarbeiter neben dem Tagesgeschäft auch mit der Strategie, neuen Technologien und der digitalen Transformation befassen. Vom Tagesgeschäft getriebene Manager sind zu einem proaktiven Handeln aber oftmals nicht in der Lage und reagieren stattdessen nicht selten viel zu spät.

Welche Geschäftsmodelle werden mangels Wettbewerbsfähigkeit ganz vom Markt verschwinden, weil digitale Wertschöpfung kaum oder gar nicht vorgesehen ist?

Freitag, 10. Februar 2017

Wir finden die Menschen, die Ihr Unternehmen erfolgreich machen

Wir erschaffen Arbeitsumfelder, die Mitarbeiter glücklich machen und zu Höchstleistungen motivieren, sodass Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen dauerhaft exzellent funktionieren.

Eine extrem niedrige Fluktuationsrate ist ein wichtiger Hinweis dafür, dass im Unternehmen eine exzellente Personalpolitik verfolgt wird. Solche Unternehmen haben die besten Mitarbeiter verdient. Sie möchten ebenfalls eine niedrige Fluktuationsrate und die besten Mitarbeiter? 

Dann lesen Sie hier weiter.