Mittwoch, 16. August 2017

Drei Fakten über Strategie

Einen Menschen als Strategen zu bezeichnen, ist stets ein Akt der Anerkennung, aber nicht immer ein Kompliment. Strategie wird sowohl bewundert als auch gefürchtet. Denn sie ist eine Waffe, die leicht missbraucht werden kann, kommentiert Andreas Franken als Fachautor für Springer Professional.

Die meisten Menschen denken in Maßnahmen und versäumen hierbei zu berücksichtigen, dass die jeweilige Maßnahme auch zur Strategie passen muss, mit der die eigenen Ziele verwirklicht werden sollen. Um eine zukunftsfähige Strategie kreieren zu können, sind drei Grundüberlegungen anzustellen: 
  1. Welche Ressourcen stehen zur Umsetzung einer Strategie zur Verfügung? 
  2. Wie positioniert man sich gegenüber der Konkurrenz? 
  3. Welcher Maxime folgt die Strategie?

Donnerstag, 15. Juni 2017

Altes Kundenmanagement hat ausgedient

Kunden wehren sich gegen überholte Methoden

Das Vorgehen ist schnell erklärt: Viele Firmen wie beispielsweise Mobilfunk- und Strom- oder auch Gasanbieter sowie Banken etc. geben sich große Mühe bei der Gewinnung neuer Kunden, versäumen aber hierbei, sich adäquat um ihre Bestandskunden zu kümmern. Diese bemerken solche "Ungerechtigkeiten" und verhalten sich zunehmend intelligenter, indem sie ihre Vertragsbeziehungen nach Ablauf von Mindestlaufzeiten überprüfen und kündigen.

Deshalb sind unbedingt neue Modelle zu entwickeln, mit denen Kundenbeziehungen nachhaltig erfolgreich, fair und dennoch profitabel zu managen sind.

Lesen Sie hierzu Andreas Frankens Interview bei N-Joy.

>> zum Interview

Donnerstag, 27. April 2017

Das Anfechtungsrecht im Insolvenzverfahren wurde endlich reformiert

Novelle in puncto Insolvenzanfechtung

Seit den neunziger Jahren war die Möglichkeit der Anfechtung bis zu zehn Jahre alter Forderungen im Insolvenzverfahren diskutiert worden. Die Gerichte hatten sich immer wieder damit beschäftigen müssen, unter welchen Voraussetzungen erleichterte Zahlungsbedingungen bereits ein Indiz für die Kenntnis drohender Insolvenz des Abnehmers seien. Insbesondere durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH war die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO in den letzten Jahren völlig ausgeufert. Die Unsicherheit gerade im Mittelstand wuchs, aber obwohl die Verbände und Interessenvertreter in seltener Einstimmigkeit für eine Änderung plädierten, zog sich die Reform hin. 

Nun ist es endlich so weit: Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Parteien (bei Enthaltung der Linksfraktion) in zweiter und dritter Lesung eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Creditreform hatte sich ebenfalls dafür eingesetzt, was der BDIU zu Recht als eine gute Nachricht für die Unternehmen in Deutschland bezeichnet: „Sie sind nun besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene, verbuchte und bereits längst reinvestierte Zahlungen auch noch Jahre später an Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen.“

Die Neuregelungen in kurzer Übersicht

Was hat sich getan? Wie wurde das Insolvenzrecht verändert, damit für die Gläubiger wieder Sicherheit herrscht?

Dienstag, 7. März 2017

Kostenloses CeBIT-Ticket

Kostenloses CeBIT-Ticket gefällig?

Treffen Sie Andreas Franken am 22. März auf der CeBIT, der weltweit größten Messe für Informationstechnik. Sie findet dieses Jahr vom 20. bis 24. März in Hannover statt. Unter dem Motto „d!conomy – no limits“ werden auf der CeBIT 2017 die Potenziale der digitalen Transformation entlang der gesamten Wertschöpfungskette erlebbar und alle Facetten von disruptiven Technologien bis Cyber-Security thematisiert.