Montag, 8. August 2016

Die Due Diligence ist unabdingbar

Als Due Diligence (DD) wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführt wird. Solch eine Prüfung ist durch den Käufer grundsätzlich beim Erwerb von Unternehmen bzw.Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien durchzuführen. Due-Diligence-Prüfungen ermitteln Stärken und Schwächen des Kaufobjekts inklusive individueller Risiken und spielen somit eine wichtige Rolle bei der Wertfindung.

Die Katze aus dem Sack holen


Wer die sprichwörtliche Katze im Sack kauft, erwirbt etwas ohne vorherige Prüfung. Im Alltag kaufen wir alle ständig Gegenstände ohne besondere Prüfungen. Denken wir an den Erwerb von Konsumgütern, eine Bestellung im Restaurant oder an die Eintrittskarte ins Kino. Hierbei geht es um Käufe, bei denen Marken von Produkten inklusive ihrer Garantieversprechen für Orientierung sorgen und der Gesetzgeber den Verbraucher durch Gesetze (Gewährleistung) schützt. Demzufolge sind die Risiken für den Käufer zumeist vergleichsweise gering.

Ganz anders sieht es aus, wenn man eine Immobilie oder ein Unternehmen erwirbt, denn hierbei werden sonst übliche Gewährleistungsansprüche zumeist ausgeschlossen, und es gibt im Regelfall auch sonst keine Garantien. Das Berufen auf eine Marke ist ebenfalls nicht darstellbar, da es sich bei solchen Kaufvorgängen immer um Individualitäten handelt. Und wenn der Käufer kein Verbraucher ist, gelten sowieso strengere Gesetze.

Deshalb ist in solchen Fällen stets eine sehr sorgfältige Prüfung der Kaufsache durch den Käufer durchzuführen, nämlich eine Due Diligence. Damit soll überprüft werden, dass die zugesicherten Eigenschaften der Kaufsache existieren, dass keine (versteckten) Mängel vorhanden sind und dass der Verkaufspreis korrekt ermittelt wurde. Andernfalls bietet die DD Möglichkeiten zur Nachverhandlung.