Schaut man sich die Geschäftsmodelle von Uber oder Airbnb an wird deutlich, dass im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr die zu erbringende Leistung selbst die primäre Quelle der Wertschöpfung sein muss. Die Koordination von Angebot und Nachfrage kann ebenfalls sehr lukrativ sein. Uber vermittelt Mitfahrgelegenheiten bei Privatleuten und Airbnb ist bekanntlich auf die Vermittlung von privaten Übernachtungsmöglichkeiten spezialisiert. Nicht zuletzt, um Kontrolle über die Geldflüsse auszuüben, wickeln die Unternehmen auch den Zahlungsverkehr zwischen Dienstleister und Abnehmer als Servicedienstleistung ab.
Dienstag, 5. Juli 2016
Sharing Economy Kundenservices
Immer weniger Hersteller sind in der Lage, ihre Kunden mit gutem Service zufriedenzustellen, geschweige denn zu begeistern. Eine Lösung für alle könnten klug gemanagte Kundenservices aus der Crowd sein.
Schaut man sich die Geschäftsmodelle von Uber oder Airbnb an wird deutlich, dass im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr die zu erbringende Leistung selbst die primäre Quelle der Wertschöpfung sein muss. Die Koordination von Angebot und Nachfrage kann ebenfalls sehr lukrativ sein. Uber vermittelt Mitfahrgelegenheiten bei Privatleuten und Airbnb ist bekanntlich auf die Vermittlung von privaten Übernachtungsmöglichkeiten spezialisiert. Nicht zuletzt, um Kontrolle über die Geldflüsse auszuüben, wickeln die Unternehmen auch den Zahlungsverkehr zwischen Dienstleister und Abnehmer als Servicedienstleistung ab.
Schaut man sich die Geschäftsmodelle von Uber oder Airbnb an wird deutlich, dass im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr die zu erbringende Leistung selbst die primäre Quelle der Wertschöpfung sein muss. Die Koordination von Angebot und Nachfrage kann ebenfalls sehr lukrativ sein. Uber vermittelt Mitfahrgelegenheiten bei Privatleuten und Airbnb ist bekanntlich auf die Vermittlung von privaten Übernachtungsmöglichkeiten spezialisiert. Nicht zuletzt, um Kontrolle über die Geldflüsse auszuüben, wickeln die Unternehmen auch den Zahlungsverkehr zwischen Dienstleister und Abnehmer als Servicedienstleistung ab.